5.3 In Anbetracht dessen, dass selbst Dr. E___ nicht ausschliesslich von einer reaktiven Depression, sondern nur von einem „gewissen reaktiven Anteil“ spricht, ist die KSM grundsätzlich aufgrund einer höchstens mittelgradigen depressive Episode leistungspflichtig. Dass die vom behandelnden Arzt Dr. D___ attestierte vollständige Arbeitsunfähigkeit nicht zutreffend sein kann, geht bereits aus dem doch ziemlich vielfältigen Aktivitäten des Beschwerdeführers hervor.