Seite 7 4. 4.1 Der Beschwerdeführer ist weiter der Meinung, dass ihm durch die KSM keine unabhängige medizinische Beurteilung zuteil wurde. So hätten Dr. F___, der über keinen Facharzttitel in Psychiatrie verfüge und sich somit sachfremd geäussert habe, und Dr. E___ nicht nur den medizinischen Sachverhalt abgeklärt, sondern auch eine rechtliche Würdigung vor- und damit eine Parteifunktion eingenommen.