B. Gegen diesen Entscheid liess der Versicherte mit Schreiben vom 7. September 2017 (act. 1) Beschwerde mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen erheben. Auf deren Begründung wird - wie auch beim weiteren Schriftenwechsel - in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Beschwerdeantwort der KSM datiert vom 10. Oktober 2017 (act. 4), die Replik des Beschwerdeführers vom 9. November 2017 (act. 7) und die Duplik vom 5. Dezember 2017 (act. 10). Erwägungen