Seite 4 dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt vor. Abgesehen davon wäre bei der Einstellung von Taggeldern eine Anpassungsfrist von drei bis fünf Monaten zu gewähren. A.10 Nachdem Dr. C___ am 7. Juli 2017 (IV-act. 46) rückwirkend nunmehr eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ab 30. Juni 2016 attestiert und Dr. E___ mit Stellungnahme vom 12. Juli 2017 (Bg. act. 5.31) gemeint hatte, eine mittelgradige depressive Episode könne nicht zu einer anhaltenden vollständigen Arbeitsunfähigkeit führen, wies die KSM die Einsprache mit Entscheid vom 13. Juli 2017 (Bg.