A.9 Mit Verfügung vom 23. Mai 2017 (Bg. act. 5.27) reduzierte die KSM daraufhin das Taggeld rückwirkend ab Mai 2017 auf 70% und ab August 2017 auf 50%. Dagegen wandte sich der Versicherte mit Einsprache vom 19. Juni 2017 (Bg. act. 5.28) und vom 7. Juli 2017 (Bg. act. 5.30). Auch ab Mai 2017 liege keine verwertbare Arbeitsfähigkeit auf