Dieses wurde am 3. Mai 2017 (Bg. act. 5.26) erstattet. Bezüglich der mittelgradigen Depression sei weder in psychopharmakologischer noch in psychotherapeutischer Hinsicht eine zielgerichtete Therapie erfolgt. Seit Mai 2017 betrage die Arbeitsfähigkeit in leichten Verwaltungstätigkeiten adaptiert 30%, wobei ab August 2017 eine Steigerung auf 50% als möglich erscheine.