A.8 Nachdem Dr. E___ am 1. März 2017 (Bg. act. 5.19) eine weitere Stellungnahme abgegeben und sich der Versicherte am 28. Februar 2017 (IV-act. 1) wegen Depressionen, allergischem Asthma und einer Sehbehinderung bei der Invalidenversicherung angemeldet hatte, ordnete die KSM mit Verfügung vom 9. März 2017 (Bg. act. 5.20) in Anbetracht der anhaltenden Arbeitsunfähigkeit eine als wirkungsvoller erachtete weitere stationäre psychosomatische Behandlung an, wogegen sich Dr. D___ mit Schreiben vom 16. März 2017 (Bf. act. 2.19) zugunsten einer "medikamentösen Einstellung" aussprach (s. auch dessen weiteren Bericht vom 4. April 2017 [IV-act.