A.5 Nachdem die KSM mit Einspracheentscheid vom 13. Oktober 2016 (Bg. act. 5.9) auf ihre bisherige Meinung zurückgekommen war, stellte sie die Leistungen mit Verfügung vom 20. Oktober 2016 (Bg. act. 5.10) nunmehr auf Ende 2016 ein, da gemäss Dr. E___ der Versicherte danach wieder arbeitsfähig sein sollte.