Diese hat seit Anfang 2012 eine Kollektiv- Krankentaggeldversicherung nach KVG mit einer Deckung während 730 Tagen innert 900 Tagen abzüglich Wartefrist bei der Krankenkasse Schweizerischer Metallbaufirmen (KSM) in Neerach (Bg. act. 5.1). Nachdem die Probezeit im März 2016 um drei Monate verlängert worden war, erfolgte Ende Juni 2016 die Kündigung durch die Arbeitgeberin. Ab diesem Zeitpunkt wurde dem Versicherten von Allgemeinmediziner FMH Dr. C___ mit Zeugnis gleichen Datums (Bf. act. 2.7) eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit ab 30. Juni 2016 in der bisherigen Tätigkeit bei der B___ AG bescheinigt (Bf. act. 2.7), an einer anderen Arbeitsstelle