Mit der Replik reichte die Beschwerdeführerin überdies einen Bericht von HNO-Ärztin Dr. F___ vom 13. November 2017 (act. 14.1) ein, wonach seit Geburt eine ausgeprägte Hochtonschwerhörigkeit bestehe, weshalb Gespräche mit hohen kommunikativen Anforderungen auch in ruhiger Umgebung nicht zumutbar und viel telefonieren, Richtungshören oder auf Signale hören nicht geeignet seien. Erwägungen