83, 8/9], vom 22. September 2016 [IV-act. 83, 7/9] und vom 23. September 2016 [IV-act. 83, 6/9]) Mangels Reaktion auf schriftliche und telefonische Anfragen möge die IV-Stelle bei ihm direkt einen Verlaufsbericht einholen. E.4 Mit Aktennotiz vom 18. Mai 2017 (IV-act. 84) bezeichnete Dr. E___ eine Besserung der radiologischen Befunde als möglich. Eine Verschlechterung sei nicht nachgewiesen, zumal die während den letzten mehr als zwanzig Jahren gewährte halbe Rente retrospektiv als sehr entgegenkommend erscheine.