E.3 Mit Schreiben vom 28. Februar 2017 (IV-act. 75) ersuchte die IV-Stelle die Versicherte deshalb, die behauptete Verschlechterung glaubhaft zu machen. Mit Schreiben vom 15. Mai 2017 (IV-act. 83, 1/9) entgegnete der inzwischen mandatierte Anwalt, schon nach Angaben Dr. C___ vom 21. Juni 2013 habe sich die frühere Arbeitsunfähigkeit von 50% auf rund 70% erhöht, und seither sei eine weitere Verschlechterung eingetreten. Hausarzt E___ gebe ihr vor allem Schmerzmittel und habe radiologische Abklärungen veranlasst (s. die Berichte des Röntgeninstituts Rodiag vom 17. März 2016 [IV-act. 83, 8/9], vom 22. September 2016 [IV-act.