Seite 4 E.2 Mit Aktennotiz vom 16. Februar 2017 (IV-act. 74) verneinte Dr. E___ eine relevante Verschlechterung, da die Versicherte letztmals im Oktober 2016 Hilfe vom Hausarzt benötigt habe und dieser nur bereits bekannte Diagnosen nenne, ohne dass bisher anscheinend eine spezialärztliche Behandlung erfolgt wäre.