E. E.1 Nachdem die IV-Stelle mit Aktennotiz vom 2. Juni 2016 (IV-act. 71) festgehalten hatte, aufgrund des Alters der Versicherten und der Dauer des bisherigen Rentenbezugs erfolgten keine Rentenrevisionen von Amtes wegen mehr, stellte diese gemäss Aktennotiz vom 25. Januar 2017 (IV-act. 72) am Schalter ein Rentenerhöhungsgesuch unter Verweis auf einen Bericht ihres neuen Hausarztes Allgemeinmediziner E___ vom 20. Oktober 2016 (IV-act. 73). Demnach erlaube eine ganze Reihe von therapeutisch nicht besserungsfähigen Beschwerden am Bewegungsapparat die bisherige Tätigkeit als Verkäuferin nicht mehr.