Arbeitsunfähigkeit aus psychiatrischen Gründen attestiert (IV-act. 190, 209, 211, 215; siehe ferner auch Bericht Dr. F___, IV-act. 252 S. 8 f.). Auch aus der Observation des Beschwerdeführers im Frühling 2013 ergaben sich keine konkreten Anhaltspunkte, die genügen würden, um gestützt darauf konkrete Schlüsse bezüglich Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers zu ziehen. Die Observationsdetektive gaben in ihrem Bericht lediglich an, sie hätten bei der mehrtägigen Observation den Eindruck eines selbstsicheren, aufgestellten, aktiven, freundlichen und hilfsbereiten Mannes mit viel Familiensinn erhalten.