Seite 15 (IV-act. 200, S. 89), so dass die Gutachter schliesslich zusammenfassend festhalten: „Alle untersuchenden Ärzte der Teilgutachten sind sich einig, dass die Sicherheit der Beurteilung reduziert ist, da der Explorand nur eingeschränkt Angaben zu seinen Symptomen, zu seiner Alltagsgestaltung und zu seiner Funktionsfähigkeit im Alltag machte. Daneben war die gutachterliche Untersuchung teilweise durch interaktionelle Schwierigkeiten stark erschwert und verzerrt“ (IV-act. 200, S. 99).