• Neurologisches Teilgutachten vom 30. April 2014 (IV-act. 200, S. 129 ff.) Aus neurologischer Sicht ergaben sich grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Die neurologischen Abklärungen und Schlussfolgerungen sind damit grundsätzlich schlüssig und nachvollziehbar, inzwischen allerdings aufgrund des Zeitablaufs allenfalls nicht mehr aktuell.