Aus psychiatrischer Sicht ist neben der Schmerzerkrankung und der leichten Depression eine im Hauptteil des Gutachtens genauer beschriebene Selbstlimitation für die Arbeitsfähigkeit aktuell relevant. Während die Schmerzerkrankung wahrscheinlich langfristig die Arbeitsfähigkeit um ca. 20% einschränken dürfte, sind die übrigen einschränkenden Faktoren durch die im Hauptteil des Gutachtens beschriebenen medizinischen und beruflichen Massnahmen aber behebbar. Mittelfristig (6-12 Monate) sollte so eine 80%ige Arbeitsfähigkeit für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten erreichbar sein“ (IV-act. 120, S. 34).