200, S. 100 ff.; neurologisches Teilgutachten, IV-act. 200, S. 129 ff.) wurde auch in die Akten der Vorinstanz aufgenommen. Zudem hatte die B___ (in Rücksprache mit der Vorinstanz, die die Kosten zu 2/3 übernahm) im Frühling 2013 eine Observation des Beschwerdeführers angeordnet. Der entsprechende Ergebnisbericht wurde mit Zustimmung des Beschwerdeführers (IV-act. 219) ebenfalls zu den IV-Akten genommen (IV-act. 220.3, S. 42 ff.).