F. Im Jahr 2013 leitete die B___ - im Zusammenhang mit einer bei ihr aufgegleisten aktuellen Überprüfung der dem Beschwerdeführer im Rahmen ihrer Erwerbsunfähigkeitsversicherung erteilten Rentenzusprache - eine weitere Begutachtung des Beschwerdeführers beim Universitätsspital Zürich (USZ) in die Wege. Das vom 11. Juni 2014 datierende polydisziplinäre Gutachten (IV-act. 200, S. 78 ff.) samt dazugehörigen Teilgutachten (psychiatrisches Teilgutachten, IV-act. 200, S. 2 ff.; neuropsychologisches Teilgutachten, IV-act. 200, S. 75 ff.; rheumatologisches Teilgutachten, IV-act. 200, S. 100 ff.; neurologisches Teilgutachten, IV-act.