Zum Zeitpunkt des Gutachtens selbst werde eine Realisation dieser medizinisch-theoretischen Arbeitsfähigkeit aufgrund psychischer Komorbidität nicht für möglich erachtet. Daher sei, wie bereits im früheren RAD-Bericht angegeben, sowohl gestützt auf das SIVM-Gutachten als auch gestützt auf die Einschätzung des behandelnden Psychiaters zunächst eine Arbeitsfähigkeit von 50% adaptiert seit November 2003 und schliesslich eine Arbeitsfähigkeit von 20 bis 30% adaptiert seit 8. November 2008 ausgewiesen.