Im RAD-Bericht vom 25. März 2010 (IV-act. 151) ging Dr. E___ gestützt auf das inzwischen bereits umfangreiche medizinische Dossier davon aus, dass der Beschwerdeführer zunächst seit November 2003 zu 50% arbeitsfähig adaptiert gewesen und nun seit 8. November 2008 (dem Beginn der psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung bei Dr. D___) hauptsächlich aus psychiatrischen Gründen als lediglich noch zu 20 bis 30% arbeitsfähig in einer geschützten Tätigkeit zu betrachten sei. Es sei nicht damit zu rechnen, dass diese Arbeitsfähigkeit in nächster Zeit verbessert werden könne.