Auch diese zweite berufliche Abklärung in der Klinik Valens musste jedoch, nachdem der Beschwerdeführer in deren Verlauf vermehrt über gesundheitliche Probleme klagte, per 29. Januar 2010 vorzeitig abgebrochen werden (IV-act. 147; IV-act. 152). Dr. D___ erklärte im anschliessend bei ihm eingeholten weiteren Bericht vom 4. März 2010 (IV-act. 150), der Beschwerdeführer könne höchstens in einer geschützten Arbeit zu ca. 20 bis 30% arbeiten, da er weiterhin unter schweren Konzentrationsstörungen leide, schnell gereizt, enttäuscht und überfordert und aufgrund der Persönlichkeitsstörung auch für Drittpersonen nicht zumutbar sei. Im RAD-Bericht vom 25. März 2010 (IV-act.