Aus psychiatrischer Sicht werde die Arbeitsfähigkeit durch eine Antriebsstörung, leichte kognitive Einschränkungen, gedrückte Stimmung und leichte bis mittelschwere Schmerzen beeinträchtigt. Insgesamt sei aber trotz dieser Einschränkungen mittelfristig, d.h. nach Umsetzung der im Gutachten beschriebenen medizinischen und beruflichen Massnahmen, zunächst eine 50%-ige bzw. nach 8-12 Monaten eine 80%-ige Tätigkeit zumutbar. Gestützt auf dieses Gutachten ging Dr. C_