arbeitsfähig für gewisse Grundarbeiten und administrative Aufgaben. In einer adaptierten Arbeit, d.h. zu 2/3 in sitzender Stellung und zu 1/3 in stehender Stellung sowie ohne das Heben von Gewichten von über 10 kg, sei von einer 50%-igen Arbeitsfähigkeit auszugehen, vollschichtig umsetzbar mit vermehrten Pausen von rund 20 Minuten pro Arbeitsstunde.