Die IV-Stelle verwendete als Valideneinkommen den Durchschnittswert der Jahre 2009 bis 2013 gemäss IK-Auszug vom 29. Januar 2016 (IV-act. 23), also 2009 von Fr. 86'409.--, 2010 von Fr. 85'787.--, 2011 von Fr. 60'996.--, 2012 von Fr. 68'334.-- und 2013 von Fr. 70'027.--, woraus sich ein Durchschnittseinkommen von Fr. 74'310.60 errechnet, gegen das der Beschwerdeführer nichts einzuwenden hatte und welches Vorgehen als vertretbar erscheint. Dieser Wert ist auf den frühestmöglichen Rentenbeginn im Oktober 2015 - ein Jahr nach Beginn der gesundheitlichen Beschwerden im Oktober 2014 (Art.