Seite 10 4.2 Die IV-Stelle verwendete als Valideneinkommen den Durchschnittswert der Jahre 2009 bis 2013 gemäss IK-Auszug vom 29. Januar 2016 (IV-act. 23), also 2009 von Fr. 86'409.--, 2010 von Fr. 85'787.--, 2011 von Fr. 60'996.--, 2012 von Fr. 68'334.-- und 2013 von Fr. 70'027.--, woraus sich ein Durchschnittseinkommen von Fr. 74'310.60 errechnet, gegen das der Beschwerdeführer nichts einzuwenden hatte und welches Vorgehen als vertretbar erscheint.