3. 3.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, in seinem Fall hätte zwingend ein Gutachten, das sich zur Frage der Ressourcen ausspreche, eingeholt werden müssen, da entsprechende Ausführungen in den Berichten des RADO fehlten. Entgegen Dr. F___, der Arbeitsmediziner und nicht Neurologe sei, wirkten sich mit einer Zervikozephalgie verbundene chronifizierte Kopfschmerzen in jeder Tätigkeit einschränkend aus.