A.8 Am 3. März 2017 (IV-act. 73) erstattete Dr. F___ vom RADO Bericht über eine arbeitsmedizinische Abklärung des Versicherten vom 8. Februar 2017. Demnach sei aufgrund einer chronifizierten Zervikozephalgie bei multiplen mehrsegmentalen Degenerationen und psychosomatischer Überlagerung von einer 40%igen Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit als Geschäftsführer wegen der vielen nötigen Autofahrten auszugehen, während in einer noch besser adaptierten Tätigkeit keine Einschränkung vorliege.