A.6 Im Rahmen der Rentenprüfung machte Arbeitsmediziner Dr. F___ vom regionalärztlichen Dienst der Invalidenversicherung Ostschweiz (RADO) mit Aktennotiz vom 12. Oktober 2016 (IV-act. 56) geltend, die Arbeitsfähigkeit werde allein durch die HWS-Beschwerden um maximal 15% eingeschränkt, wobei jedoch noch kein austherapierter Endzustand vorliege.