_ mit Bericht vom 20. Juli 2015 (Bf. act. 2/12) als Geschäftsführer eine 40%ige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hatte, woran er in der Folge festhielt, wie beispielsweise aus den Berichten vom 25. Januar 2016 (IV-act. 25/1) und vom 11. März 2016 (Bf. act. 2/16) hervorgeht. A.5 Beim Assessmentgespräch mit der Berufsberatung der IV-Stelle vom 21. März 2016 (IVact. 35) verneinte der Versicherte die Notwendigkeit einer Unterstützung, da er als Geschäftsführer bei der C___ AG mit einem Pensum von 60% seit Sommer 2015 optimal eingegliedert sei.