Vorinstanz IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden, Postfach 1047, 9102 Herisau Gegenstand IV-Rente Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Die Verfügung vom 29. Mai 2017 sei aufzuheben, und dem Beschwerdeführer seien die gesetzlichen Leistungen auszurichten. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich Mehrwertsteuer zulasten der Vorinstanz. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt