B.2 Dagegen liess dieser durch die Procap mit Schreiben vom 24. Juni 2016 (IV-act. 79, 2/6) und vom 13. Juli 2016 (IV-act. 83) Einwand erheben. Das Invalideneinkommen sei nach unten zu korrigieren und eine Rente rückwirkend zu prüfen. Ausserdem sei er nun bereit für ein Belastbarkeitstraining und allenfalls weiterführende berufliche Massnahmen. B.3 Nach einer Stellungnahme des RADO (Dr. J___) vom 16. September 2016 (IV-act. 86) verfügte die IV-Stelle am 28. November 2016 (IV-act. 87) gemäss Vorbescheid, wobei die kurz nach der in Aussicht gestellten Abweisung des Leistungsbegehrens bekundete Bereitschaft zu beruflichen Massnahmen unglaubwürdig wirke.