A.12 Mit einem der IV-Stelle am 13. Februar 2015 zugegangenen und undatierten Gutachten (IV-act. 47, 4/25) vertrat Orthopädin FMH Dr. G___, Zürich, gegenüber der Swica die Auffassung, dass gemäss Abklärung vom 6. Februar 2015 wegen einer verminderten kardialen und orthopädischen Belastbarkeit in der bisherigen Tätigkeit eine dauerhafte und in einer adaptierten Tätigkeit derzeit eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bestehe. Nach einer Reha von etwa drei Wochen sollte jedoch adaptiert eine vollständige Arbeitsfähigkeit erreichbar sein, unter weiterer Anwendung ambulanter Physiotherapie.