Seite 3 A.7 Mit Bericht vom 27. November 2014 (IV-act. 42, 2/7) meinte Dr. E___, seit der Rückenoperation bestünden mehr Rückenschmerzen als vorher. Bei diesem katastrophalen Verlauf werde der Patient wohl in keiner Tätigkeit mehr arbeitsfähig werden. A.8 Gemäss Bericht der Berufsberatung der IV-Stelle vom 10. Dezember 2014 (IV-act. 41) seien berufliche Massnahmen aufgrund einer weiterhin vollständigen Arbeitsunfähigkeit derzeit sinnlos.