Seite 2 nes lumboradikulären Schmerzsyndroms bestehe seit August 2013 eine Alkoholabhängigkeit zur Schmerzbetäubung. Wenngleich eine Therapie nicht möglich sei, so sollte doch vor Massnahmen betreffend beruflicher Wiedereingliederung eine Alkoholabstinenz verlangt werden, um deren Erfolg nicht zu gefährden. Die Arbeitsfähigkeit sei schrittweise von 25% auf 50%, dann auf 75% und schliesslich auf 100% zu steigern.