A. A.1 Das Obergericht bzw. damalige Verwaltungsgericht war mit A___ schon einmal im Rahmen eines unfallversicherungsrechtlichen Verfahrens (I 09 44) befasst. Es schützte die Beschwerde gegen die Suva mit Urteil vom 24. März 2010, das vom Bundesgericht mangels Unfalls oder unfallähnlicher Körperschädigung aber aufgehoben wurde.