a) des Beschwerdeführers: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 28. November 2016 sei aufzuheben. 2. Zwecks Überprüfung der Arbeitsfähigkeit in leidensangepasster Tätigkeit sei eine berufliche Massnahme in Form eines Belastbarkeitstrainings durchzuführen. 3. Eventualiter sei A___ mit Wirkung ab dem 1. August 2014 eine ganze Rente der eidgenössischen Invalidenversicherung auszurichten; unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt