Der Neurologe Dr. med. H___ erachtet die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit als nicht einfach. Gemäss dem Beschwerdeführer bestände die Hauptbehinderung in den brennenden Schmerzen im linken Bein. Kognitive Einbussen beständen keine, die Arbeit am PC sei aber etwas eingeschränkt durch die leichte, zentrale motorische Störung der rechten Hand. Es bestehe eine hohe Restarbeitsfähigkeit, welche, da die Einschränkung aufgrund der Schmerzen schwierig einzuschätzen bleibe, im Rahmen der Konsenskonferenz festgelegt werden müsse.46 Gemäss dem psychiatrisches Teilgutachter Dr. med.