Die Teilgutachter begründeten auf rund einer Seite des Gutachtens, weshalb und unter Berücksichtigung welcher Einschränkungen sie zu ihrer Beurteilung gelangten. Insofern kann von einer ausserordentlich kurzen Beurteilung der Arbeitsfähigkeit nicht die Rede sein.40 32 IV-act. 73-38/56 33 IV-act. 95-5/8 34 IV-act. 75 35 IV-act. 73-18ff/56 36 IV-act. 73-26f/56 37 IV-act. 73-32f/56 38 IV-act. 73-39ff/56 39 IV-act. 73-48/56 40 IV-act. 73-49f/56