sich an sein Schmerzleiden recht gut adaptiert.20 Die vom Beschwerdeführer beklagten resultierenden Funktionsstörungen seien ebenfalls aus somatischer Sicht zu beurteilen. Psychische Funktionsstörungen im eigentlichen Sinne bestünden nicht.21 Der Beschwerdeführer erscheine insgesamt von seiner Emotionalität etwas distanziert, was im Rahmen einer Abwehrarbeit interpretiert worden sei. Hinweise für aktuell relevante strukturelle Probleme hätten sich dabei aber nicht ergeben.22