Möglicherweise habe er damals auch im Rahmen der beruflichen Schwierigkeiten eine depressive Episode durchgemacht, welche heute aber nicht mehr bestehe. Die heutige psychiatrische Untersuchung habe weder subjektiv noch objektiv Hinweise für eine relevant verminderte Willensbildung im Rahmen des somatisch begründbaren Schmerzsyndroms ergeben, es bestehe kein affektiv relevantes Leiden, keine Hinweise für ein anderes psychisches Geschehen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit.19 Zweifellos habe das chronische Schmerzsyndrom einen gewissen Einfluss auch auf die Stimmungslage des Beschwerdeführers, jedoch habe er