Seite 5 2.3 2.3.1 Der psychiatrische Gutachter Dr. med. D___ führte im Teilgutachten aus, es lägen keine psychiatrischen Berichte vor, der Beschwerdeführer habe erstmals vor einigen Wochen eine Schmerzpsychologin aufgesucht.18 In der psychiatrischen Beurteilung stellte er fest, dass kein psychisches Leiden mit Krankheitswert festzustellen sei. In den Akten seien keine Berichte in Bezug auf die vom Beschwerdeführer geltend gemachte psychisch schwierige Zeit vom vergangenen Sommer bis Winter vorhanden.