a) des Beschwerdeführers: 1. Die Verfügung der Vorinstanz vom 23. Mai 2017 sei aufzuheben. 2.a) Die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers sei durch Einholung eines medizinischen Gutachtens abzuklären. b) Der Invaliditätsgrad des Beschwerdeführers sei auf der Grundlage der durchgeführten medizinischen Abklärungen neu zu ermitteln und sein Rentenanspruch entsprechend festzulegen. 3. Eventualantrag: Das Verfahren sei zur weiteren Abklärung und zur neuen Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge.