Seite 17 Demnach erkennt das Obergericht: 1. Die Beschwerde von A___ wird, soweit darauf einzutreten ist, teilweise gutgeheissen und die angefochtene Verfügung der Vorinstanz vom 23. Mai 2017 aufgehoben. 2. Die Vorinstanz wird aufgefordert, dem Beschwerdeführer geeignete berufliche Massnahmen zu gewähren. Die Ergebnisse aus den nachfolgend angeordneten medizinischen Abklärungen sind bei der Beurteilung der Geeignetheit der dem Beschwerdeführer vorgeschlagenen beruflichen Massnahmen zu berücksichtigen.