Erst gestützt darauf kann eine verlässliche Einschätzung der Arbeitsfähigkeit und des funktionellen Leistungsvermögens aus somatischer Sicht ermittelt werden. Die Sache wird an die Vorinstanz zurückgewiesen, damit sie dies nachhole (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 8C_929/2014 vom 13. April 2015, E. 3.2 und 4.2).