Nachdem die orthopädische Gutachterin im SMAB- Gutachten die Einholung einer EFL nicht selber als notwendig erachtet hatte, erscheint es angezeigt, bei einer nicht vorbefassten Medizinialperson aus dem Fachbereich Rheumatologie erneut eine Begutachtung samt Einholung einer EFL und entsprechender Würdigung im Gutachten durchzuführen. Erst gestützt darauf kann eine verlässliche Einschätzung der Arbeitsfähigkeit und des funktionellen Leistungsvermögens aus somatischer Sicht ermittelt werden.