Seite 15 Beschwerdeführers drängt es sich auf, ganz konkret zu prüfen, welche Arbeiten er - unter den ihm gegebenen Voraussetzungen, die notwendig sind, um erneute Blockaden zu vermeiden - noch verrichten kann. Nachdem die orthopädische Gutachterin im SMAB- Gutachten die Einholung einer EFL nicht selber als notwendig erachtet hatte, erscheint es angezeigt, bei einer nicht vorbefassten Medizinialperson aus dem Fachbereich Rheumatologie erneut eine Begutachtung samt Einholung einer EFL und entsprechender Würdigung im Gutachten durchzuführen.