Behinderung angepassten Anforderungsschemas zu prüfen. Eine EFL liefert hierfür grundsätzlich die geeigneten Voraussetzungen, da sie - unter Kennzeichnung (bzw. Ausklammerung) der auf selbstlimitierende Faktoren zurückzuführenden Einschränkungen - nicht nur Angaben bezüglich des Behinderungsprofils liefert, sondern gestützt darauf auch die zeitliche Zumutbarkeit nach klaren Kriterien festlegbar ist.