Gerade bei Gesundheitsschäden im Bereich der Orthopädie und Rheumatologie ist eine qualitative und quantitative Analyse der Funktionsstörung des Bewegungsapparats und seiner Folgen für die versicherte Person von zentraler Bedeutung. Letztlich ist die praktische Leistungsfähigkeit bzw. die Behinderung im täglichen Leben entscheidend (vgl. dazu auch Urteil des Bundesgerichts 9C_335/2015 vom 1. September 2015, E. 4.2.2). Die SMAB-Gutachter haben die adaptierte Tätigkeit sehr offen umschrieben. Das ist verständlich, liegen bisher doch gar keine vertieften klinischen Erhebungen in Bezug auf die funktionellen Einschränkungen vor.